Produkte israelischer Siedler müssen in der EU gekennzeichnet sein. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Die AfD-Politiker Beatrix von Storch und Joachim Kuhs kritisierten das Urteil scharf.
„Das EuGH-Urteil ist aufs Schärfste zu verurteilen,“ so Beatrix von Storch, die stellvertretende Vorsitzende und Antisemitismusbeauftragte der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag. „Wir sehen hier eine politische EU-Justiz, die ihren offenen Antisemitismus als Kritik an der israelischen Politik zu kaschieren versucht. Die EU scheint mit diesem Urteil den Schulterschluss mit der antisemitischen BDS-Bewegung zu suchen. Jüdische Produkte zu kennzeichnen, ist der erste Schritt der Ausgrenzung. Israel ist die einzige Demokratie, der einzige Rechtsstaat in der gesamten Region. Als AfD-Fraktion fordern wir von der Bundesregierung eine klare Aussage gegen dieses politische EU-Urteil.“
Der EU-Abgeordnete Joachim Kuhs hat die EU-Boykotte ebenfalls verurteilt: „Der Status der umstrittenen Gebiete im Westjordanland, das biblische Judäa und Samaria, ist noch zu klären. Derweil leisten fleißige Menschen, Juden und Araber, wertvolle Arbeit, das Land Israel aufzubauen. Diese Boykotte schaden hauptsächlich den arabischen Arbeitern und Angestellten, die dadurch ihre Jobs verlieren, wie im Fall der Verlegung der SodaStream-Fabrik. Es ist nicht die Aufgabe der EU oder der Bundesregierung, mit einem „Kauft nicht bei Juden“-Etikett Fakten zu schaffen“, so Kuhs, der im August mit einer Delegation der „Juden in der AfD“ u.a. die Tura Winzerei und die Universität von Ariel in Samaria besucht hat.
Die Bundesregierung mische sich allzugerne in die internen Angelegenheiten Israels ein, so Kuhs. „Am 5.11. hat der Oberste Gerichtshof in Israel die Ausweisung des Landeschefs von Human Rights Watch Omar Shakir beschlossen, einem notorischen Israelfeind und Unterstützer der BDS-Kampagne (Boykott, Divestment, Sanktionen). Obwohl die deutschen Regierungsparteien nach einem Antrag der AfD im Mai die BDS-Bewegung verurteilt haben, hat die Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amtes Bärbel Kofler für Shakir das Wort ergriffen und sich in die israelische Rechtsprechung eingemischt. Die Bundesregierung muss sich entscheiden, ob sie nun die Boykott-Kampagne unterstützt oder nicht“, so Kuhs.