Ist unseren öffentlich-rechtlichen Journalisten eigentlich noch bewusst, wofür sie von unseren Gebühren bezahlt werden? Laut Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ beitragen. Von Sicherung der Meinungsvielfalt kann schon längst keine Rede mehr sein. Frontal 21 des ZDF und Correctiv, ein Recherchekollektiv, welches nach eigenen Angaben gegen gezielte Falschmeldungen einsetzen will, tragen mit ihren Beiträgen zur Zerstörung der Meinungsfreiheit bei, indem sie Bürger, die ihre Meinung frei und öffentlich äußern an den Medien-Pranger stellen. So geschehen in der Sendung Frontal 21 vom 22. Oktober und dem gestern von Correctiv veröffentlichten Beitrag zu unseren Wahlhelfer der Landtagswahl in Thüringen, wobei Correctiv als Mutmaßung getarnte Falschmeldungen in die Welt setzt. Gänzlich lächerlich ist die Hintermänner-Theorie. Die kenne ich aus der DDR. Die Staatssicherheit hat sich auch nie vorstellen können, dass es Menschen gibt, die selbstständig und unabhängig denken und handeln und unablässig nach Hintermännern und Auftraggebern gefahndet – ohne Erfolg. So ist es Frontal 21 und Correctiv ergangen, die keine Hintermänner ausfindig machen konnten. Sowohl die ZDF-Sendung als auch der Text von Correctiv sind reiner Gesinnungs- und Denunziationsjournalismus. Wie wenig dahinter steckt, kann man schon daran sehen, dass der ZDF-Beitrag nur 5 Minuten dauerte, was weit unter dem Durchschnitt der sonstigen Beiträge liegt. Wenn man das Füllmaterial und das reine Gemunkel abzieht, bleibt keine Substanz übrig. Frontal 21 hat gerade 4,1% Marktanteil, obwohl sie eine günstige Sendezeit haben. Offensichtlich wenden sich immer mehr Zuschauer von dieser Art Journalismus ab. Man kann es ihnen nicht verdenken. weiter
Gesinnungsjournalismus in Aktion
23 Mittwoch Okt 2019
Posted Allgemein
in