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NICHT – MIT – UNS German Media Watch BLOG

NICHT – MIT – UNS German Media Watch BLOG

Tagesarchiv 24. Mai 2019

Ich wage es einfach mal, diese Link zu posten, möge jeder selbst entscheiden, mir kamen die Tränen

24 Freitag Mai 2019

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Das Auschwitz-Album

Das Auschwitz-Album
Um das Auschwitz Album zu sehen, klicken Sie hier.

Das Auschwitz-Album ist das einzige erhaltene fotografische Zeugnis für den Prozess der Ankunft in Auschwitz-Birkenau, der Selektion, der Konfiszierung des Eigentums und der Vorbereitung für den Massenmord. Das einzigartige Dokument wurde Yad Vashem von Lilly Jacob-Zelmanovic Meier überlassen.

Quelle

 

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May, Strache und ein Demokratieverständnis

24 Freitag Mai 2019

Posted by germanmediawatchblog in Allgemein

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Rücktritt: Der Moment, als May die Stimme bricht: weiter

Strache, Ibiza und §§ 201 f. StGB

Es lässt sich nicht vermeiden, dass sich auch Rechtsanwälte zum Fall Strache ihren Teil denken. Immerhin hatten sie selbst schon ähnliche Fälle auf dem Tisch, wenngleich natürlich nicht von derselben politischen Brisanz. Besonders interessant findet unsereins, was die Bundesjustizministerin über den Fall Strache denkt.

DER SPIEGEL hat ein Video zugespielt bekommen, das in Auszügen bereits durch das Internet geistert. Herr Strache ist in einem Wohnraum zu sehen, wo er im Unterhemd auf einem Sofa lümmelt, Sekt trinkt und Zigaretten raucht. Eine Blondine mit verpixeltem Gesicht sitzt daneben, ein jüngerer Herr (leider mit unverpixeltem Gesicht) gegenüber. Sympathisch wirkt keiner von den dreien so richtig. Das geht einen aber nichts an, denn die Atmosphäre ist erkennbar privat, und privat darf man auch auf dem Sofa liegen und sich mit unsympathischen Zeitgenossen unterhalten. Kein Politiker lässt sich Kippen rauchend im Unterhemd blicken, wenn er nur irgendwie mit Öffentlichkeit rechnet. Herr Strache war offenbar ahnungslos, dass in dieser Wohnung eine versteckte Kamera mitlief. Bis zu dieser Stelle fällt einem spontan § 201a Absatz 1 Nummer 1 StGB ein: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. Wer immer das Video aufgenommen hat, verstieß damit gegen ein gesetzliches Verbot, und DER SPIEGEL räumte am 17. Mai 2019 bereits freimütig ein, dass das Video heimlich hergestellt wurde https://www.spiegel.de/politik/ausland/heinz-christian-strache-geheim-videos-belasten-fpoe-chef-a-1268059.html. Kein Richter wird zu einer anderen Bewertung kommen, dass die Herstellung des Videos eine Straftat gegen § 201a Absatz 1 Nummer 1 StGB war.

DER SPIEGEL hat dieses heimliche Video natürlich nicht selbst gedreht. Es stammt von einem Informanten, der Quellenschutz genießt. DER SPIEGEL hat dieses Video aber veröffentlicht. Gleich unter der Überschrift ist Herr Strache im ergrauten Unterhemd zu sehen. Liest man in § 201a StGB einige Zeilen weiter, stößt man auf die Nummer 3: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. Das ist hier der Fall. Die Abbildung von Herrn Strache im Unterhemd und mit Kippe und Blondine wurden mittlerweile hunderttausenden dritten Personen zugänglich gemacht, die Herr Strache allesamt nicht in diese Wohnung eingeladen hatte. Weil es womöglich gegen § 201a Absatz 1 Nummer 3 StGB verstößt, hätte DER SPIEGEL dies lieber bleiben lassen.

Das Video ist kein Stummfilm. Herr Strache soll darauf diese und jene Versprechungen gemacht haben, wie großzügig er Wahlkampfunterstützung später mit Staatsaufträgen vergelten würde, wenn man ihm nur irgendwie an die Macht verhilft. Das ist nicht schön von Herrn Strache. Nur: 2017, als das Video gedreht und die Wahlkampfhilfe verlangt wurde, war Herr Strache noch kein staatlicher Amtsträger im Sinne des § 305 Absatz 1 des österreichischen Strafgesetzbuches, sondern nur Spitzenkandidat der FPÖ, freilich mit der Ambition, ein staatlicher Amtsträger zu werden. Nach deutschem Strafrecht würde dies für eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit bereits genügen (§ 332 Absatz 3 StGB), nach österreichischem Recht darf man sich als deutscher Jurist in dieser Hinsicht dagegen nicht so sicher sein. Diese rechtliche Spitzfindigkeit darf keineswegs als Verharmlosung aufgefasst werden. In der Politik gelten auch moralische Maßstäbe jenseits des geschriebenen Gesetzes, etwa Redlichkeit, Aufrichtigkeit und Transparenz des Handelns. Diese Messlatte hatte Herr Strache offenbar mit der Gelenkigkeit eines Limbo-Tänzers unterschritten. Die Frage ist aber, ob man dieses von ihm gesprochene Wort veröffentlichen darf:

Nach § 201 Absatz 1 StGB ist es strafbar, ohne Einwilligung das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einem Tonträger aufzunehmen oder eine so hergestellte Aufnahme einem Dritten zugänglich zu machen. Der Informant des SPIEGEL ist hiernach zweifellos strafbar. Strafbar ist nach § 201 Absatz 2 Satz 1 auch, das abgehörte nichtöffentliche Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitzuteilen. Hier gilt nach § 201 Absatz 2 Satz 2 StGB jedoch eine Ausnahme, wenn nämlich die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. Die Frage steht dahin, ob die deutsche Öffentlichkeit an der Aufdeckung irgendwelcher Ereignisse in Österreich durch ein deutsches Nachrichtenmagazin wirklich ein überragendes Interesse hat, oder ob sie sich nur über einen Skandal freuen soll. Diesen entscheidenden Punkt kann man durchaus kontrovers diskutieren, dabei aber auch die Position einnehmen, dass es für die Bildung der öffentlichen Meinung in Deutschland oder gar für von deutschen Wählerinnen und Wählern zu treffende Wahlentscheidungen im Jahr 2019 nicht darauf ankommt, welche Missstände von erheblichem Gewicht sich in Österreich 2017 zugetragen haben. Unabhängig aber, welcher Sichtweise man sich in dieser Frage anschließt, wird man die Veröffentlichung des würzigen Bildmaterials für sich genommen als unzulässig ansehen müssen. Bild und Wort unterliegen unterschiedlichen Schutzgesetzen, das Wort § 201 StGB, das Bild § 201a StGB. weiter

Europarat lehnt Bildung rechter Fraktion ab – Demokratie heute

Rechtspopulistische Parteien werden im Europarat keine eigene Fraktion bekommen. Der Europarat sei gegründet worden, um die Demokratie zu schützen und nicht zu zerstören weiter

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Verheerende Feuer in Israel

24 Freitag Mai 2019

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Israel leidet seit Tagen unter einer extremen Hitzewelle, die zum Teil zu verheerenden Waldbränden geführt hat.

Besonders betroffen ist die Umgebung von Jerusalem, der Ben Shemen Wald sowie mehrere Orte im Umkreis der Stadt Modiin. Die Straße 443 ist nach wie vor für den Verkehr gesperrt, auch wenn die Brände in dieser Region mittlerweile unter Kontrolle gebracht werden konnten. Zahlreiche Orte mussten gestern evakuiert werden, darunter die Kibbutzim Harel und Mevo Modiin, die von dem Feuer fast vollständig zerstört worden sind, sowie die Orte Gimzo, Kfar Daniel, Kfar Ruth und Shilat in der Nähe der Stadt Modiin. DIe Bürger von Modiim wurden aufgrund der starken Rauchentwicklung aufgefordert, die Fenster geschlossen zu halten. Wegen des Windes befürchtete man gestern eine Ausbreitung des Feuers in Richtung Modiin, zu der es glücklicherweise nicht kam.

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Jordanische Zeitungen fordern „dritte Intifada“ — Israelnetz – Neueste Nachrichten

24 Freitag Mai 2019

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Einige jordanische Leitartikler kommentieren den anstehenden US-Friedensplan für Nahost mit der Aufforderung zu einer „dritten Intifada“. Zu den Publikationen, die zu einem gewaltsamen Aufstand der Palästinenser aufrufen, gehört auch die jordanische Regierungszeitung „Al-Rai“. Der „Geist des Widerstandes“ müsse verbreitet werden, es brauche eine „ernsthafte Revolution oder eine Intifada in den besetzten Gebieten“, heißt es dort.…

über Jordanische Zeitungen fordern „dritte Intifada“ — Israelnetz – Neueste Nachrichten

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Gemälde muslimischer Männer, die weiße Frauen versklaven, löst Empörung aus — abseits vom mainstream – heplev

24 Freitag Mai 2019

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Raymond Ibrahim, 16. Mai 2019 Dass eine politische Partei, um die offensichtliche Bedrohung hervorzuheben, die männliche muslimische Migranten für Frauen in Deutschland darstellen, ein älteres Gemälde einsetzte, hat viele auf beiden Seiten des Atlantiks getriggert. 1866 in Frankreich gemalt und „Sklavenmarkt“ genannte, zeigt das Gemälde einen schwarzen, offensichtlich muslimischen Sklavenhändler, der einen nackt junge Frau […]

über Gemälde muslimischer Männer, die weiße Frauen versklaven, löst Empörung aus — abseits vom mainstream – heplev

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24 Freitag Mai 2019

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Die alltägliche Korruption in der deutschen Politik — Vera Lengsfeld

24 Freitag Mai 2019

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Nach der Veröffentlichung des Strache-Videos wurde von Politikern und Kommentatoren immer wieder Abscheu vor der Bereitschaft Heinz-Christian Straches zur Korruption geäußert. Bemerkenswert daran ist, wie sehr Leute mit Steinen um sich werfen, die selbst im Glashaus sitzen. Korruption ist ein ständiger Begleiter von Politik – nicht erst seit heute. Politiker aller Parteien, die gerade an…

über Die alltägliche Korruption in der deutschen Politik — Vera Lengsfeld

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Archive 2001 – 10.05.2016

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