„In zwei wegweisenden Entscheidungen stellte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen fest, dass Frankreich die Menschenrechte zweier Frauen verletzt hat, indem es sie wegen des Tragens des Niqab, eines islamischen Ganzkörperschleiers, bestraft hat.“ So beginnt die Erklärung des besagten UN-Menschenrechtsausschusses, in der das in Frankreich seit 2011 geltende Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit – besser bekannt als „Burka-Verbot – verurteilt wird. Das UN-Gremium sieht hierdurch die Religionsfreiheit „unverhältnismäßig stark beeinträchtigt“ und behauptet, das Verschleierungsverbot würde Frauen in ihrer Freiheit „behindern“ und sie „marginalisieren“. Diese Erklärung ist ein wahrhaftiger Irrwitz. Auch wenn wir hier außer Acht lassen wollen, dass die Verantwortlichen von UN-Beschlüssen und Resolutionen nicht eben für Kompetenz und Objektivität stehen und selbst in Mekka ein “Burka-Verbot” besteht, bedeutet diese neueste Entscheidung keine Rückendeckung für Frauenrechte, sondern das genaue Gegenteil. Sie ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen weltweit – vor allem der Frauen, die seit Jahrzehnten für Frauenrechte und Gleichberechtigung kämpfen. Der Ausschuss tritt mit seiner Verurteilung praktisch alle freiheitlich-demokratischen, zivilisierten Werte mit Füßen, indem er die Vollverschleierung (Niqab und Burka) zu einem bloßen Symbol freier Religionsausübung erklärt. Damit übernimmt er die wirre Argumentation fanatischer Islamisten, also der geschworenen Feinde von Aufklärung und grundrechtebasierter Zivilisation. Er ignoriert vollständig, dass die Tradition dieser Vollverschleierung in extrem patriarchalischen, meist totalitären Gesellschaften liegt, deren Alltagskultur Frauen keinerlei Teilhabe am öffentlichen Leben gestattet, und dass die Frauen oftmals überhaupt keine Wahl haben, ob sie sich verhüllen wollen oder nicht.
Die von den UN zugrunde gelegte Annahme eines „freiwilligen“ Tragens von Burka und Niqab ist ein Hohn, wie folgendes Gedankenspiel illustriert: Wenn ich eine Frau täglich verprügle, wird sie sich irgendwann dran gewöhnen und es freiwillig hinnehmen. Am besten verprügle ich sie bereits als Kind täglich, dann ist ihre spätere Gewöhnung und Akzeptanz umso größer und ihr „freier Wille“ kennt nichts anderes – es ist für sie ja anscheinend normal. Sodann rechtfertige ich die Schläge mit „religiösen“ Geboten und verteidige mein Handeln in einer Gruppe von vielen Frauenschlägern. Sollte es dann die Mehrheitsgesellschaft wagen, meine Prügelorgien mittels Staatsgewalt zu unterbinden, springt mir der UN-Ausschuss für Menschenrechte gewiss bei und verurteilt, dass ich in meiner Religionsausübung unterdrückt werde.
Im Übrigen verkennt das UN-Gremium, dass es überhaupt keine islamische Vorschrift, keine Stelle im Koran gibt, in der solche Verschleierung empfohlen geschweige denn vorgeschrieben wird. Selbst das Kopftuch ist in der Islamwissenschaft umstritten, da die dafür herangezogene Sure 24 Vers 31 nichts über eine Kopfverhüllung sagt: „Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen – bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein möget.“ [Sure 24 Vers 30, Koran]
Dass ausgerechnet der „Menschenrechtsausschuss“ der Staatengemeinschaft den Ausdruck einer extremen Unterdrückung, die im Namen der Religion stattfindet und rein geschlechtlich motiviert ist, als schützenswertes „Menschenrecht“ bewertet, ist ein Skandal. Der UN-Ausschuss sendet damit kein Signal für, sondern gegen Menschenrechte in die Welt – vor allem gegen das Recht auf Selbstbestimmung, freie Selbstentfaltung und Unversehrtheit von Frauen in aller Welt. Er macht sich zum willigen Gehilfen des Patriarchats, des religiösen Fundamentalismus und damit letztlich des Terrors.