Globale Ungeheuerlichkeit: Der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“, der Anfang Dezember in Marokko auf einer UN-Vollversammlung verabschiedet werden soll. Deutschland ist dabei, wichtige Staaten ziehen sich zurück.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird zu den begeisterten Unterzeichnern des Paktes bei der Vollversammlung in Marrakesch gehören. Die Zustimmung der gegenwärtigen deutschen Führung scheint schon festzustehen. Doch nichts, nicht die UN und keine internationale Organisation, keine noch so humanistisch erscheinenden Zielsetzung kann die politische Führung eines Landes dazu ermächtigen und berechtigen, das Staatsgebiet, die nationalen Grenzen und das bis jetzt und in Zukunft erarbeitete Vermögen der Staatsbürger an Fremde preiszugeben. Solche Verträge wie dieser wurden in der Geschichte nur bei erlittenen schweren militärischen Niederlagen und der Eroberung des Staatsgebietes durch eine fremde Macht als Kapitulation unterzeichnet. Dies freiwillig und ohne Not zu tun ist beispiellos.
Der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“, der Anfang Dezember in Marokko auf einer UN-Vollversammlung verabschiedet werden soll, entwirft den totalitären Plan einer Gesellschaft, die das allem anderen übergeordnete Ziel verfolgt, die bestmögliche Versorgung der Migranten aus armen Ländern durch die Einheimischen des Westens sicherzustellen, und sie sogar mit Rechten zu versehen, die den eigenen Bürgern nicht zustehen. Die nationale Souveränität soll im Namen des Humanismus, der Diversität, der Gleichheit und der Menschenrechte zugunsten Fremder aufgegeben werden.
Zerstörung der Sozialstaaten
Den Grund dafür trägt er schon im Namen: Globaler Pakt für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration – es geht um die uneingeschränkte Förderung der Migration und ihre Festschreibung als Menschenrecht, für das die sogenannten „Zielländer“ einzustehen haben. Welche Länder das sind, geht eindeutig aus sämtlichen Formulierungen der Verpflichtungen hervor: nicht etwa Saudi-Arabien oder die reichen Ölscheichtümer der arabischen Halbinsel, die Massen von Migrantenarbeitern unter miserablen Bedingungen beschäftigen, sondern ausschließlich um Länder, die Sozialstaaten und Rechtsstaaten sind, – kurzum, die westliche Welt. Der Globale Pakt wäre das erste von den Vereinten Nationen vorbereitete und auf Regierungsebene ausgehandelte Dokument, das Migration zu einer wünschenswerten, positiven und zu fördernden Entwicklung erklärte und die Regierungen verpflichtete, in diesem Sinne zu handeln, erklären die Initiatoren des Globalen Paktes, die Internationale Organisation für Migration.
Die Unterzeichner des Globalen Paktes übernehmen folgende entscheidenden Verpflichtungen (unter noch viele andere detailliert aufgezählte):
- Sie geben die Souveränität über ihre Grenzen auf;
- Sie geben die Souveränität auf, entscheiden zu können, wer auf ihrem Territorium leben und arbeiten darf im Namen internationaler Abkommen, die noch geschlossen werden sollen;
- Niemanden, der illegal einreist und sich illegal auf dem Staatsgebiet aufhält, zu bestrafen;
- Internierung illegal Eingereister nur in Ausnahmenfällen zu verfügen;
- Die uneingeschränkte Familienzusammenführung als Grundrecht für alle Migranten zu garantieren, insbesondere für Kinder oder Migranten, die behaupten, welche zu sein; den auf ihrem Territorium geborenen Kindern die Staatsbürgerschaft zu verleihen ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Eltern;
- Die Anwerbung von Migranten in deren Heimatländern für „gute Arbeit“ zu fördern, auszuweiten und zur Staatsaufgabe zu machen; über das Internet für mehr Migration zu werben, ebenso entlang der „wichtigen Migrationsrouten“;
- Migranten die gleichen Sozialleistungen im Gesundheitswesen, Bildung und bei allen anderen sozialen Absicherungen zukommen zu lassen wie den einheimischen Bürgern, die für diese Leistungen bezahlen oder bezahlt haben, Migranten sollen sie dagegen als Menschenrecht verpflichtend erhalten; die allgemeine Gleichstellung von Migranten mit den eigenen Staatsbürgern anzustreben;
- Den Migranten die Erhaltung und Pflege ihrer eigenen Kultur erlauben, garantieren und fördern;
- Dafür zu sorgen, dass in den Medien, im Bildungswesen und im öffentlichen Leben ein ausschließlich positives Bild von den Migranten und ihrer vorteilhaften Wirkung für die Gesellschaft entsteht, dafür Agitation und Propaganda zu betreiben und Zuwiderhandlungen ob von Medien oder Individuen unter Strafe zu stellen;
- Migranten darüber zu informieren, wie sie Aufenthalt und Leistungen einklagen können, und sie dabei zu unterstützen;
- Dafür zu sorgen, dass Migranten das Recht erhalten, gegen jede echte oder vermeintliche Verletzung ihrer Menschenrechte zu klagen und Widergutmachung zu fordern, ohne für die Kosten der Prozesse aufkommen zu müssen;
- Jeden ihrer Bürger im eigenen Land zu verfolgen und abzuurteilen, der gegen diese Prinzipien verstößt oder sie kritisiert.
Bemerkenswert dabei ist, was der Globale Pakt nicht enthält: Er enthält keinerlei Verpflichtungen den nationalen Bürgern der Zielländer gegenüber, weder von Seiten ihrer eigenen Staaten, noch von den Migranten.
Jede Migration soll legalisiert werden
Von besonders schwerwiegender Bedeutung ist die Tatsache, dass das Abkommen den Begriff der illegalen Migration und infolge dessen den Begriff des illegalen, also strafbaren Grenzübertritts und Aufenthalts auf einem Staatsgebiet nicht mehr kennt. Die vom Globalen Pakt verwendeten Unterscheidungsmerkmale sind „geregelt“ und „ungeregelt“, was unterstellt, dass bei der illegalen Einreise in ein fremdes Staatsgebiet keine Straftat vorliege, stattdessen handele es sich bei der legalen und illegalen Einreise nur um zwei verwaltungstechnische Varianten rechtmäßiger Migration. Das hat freilich bei den vorgesehenen Vorschriften zur Behandlung der „ungeregelten“ Migration zur Folge, dass das Hauptbestreben des Paktes die Umwandlung der ungeregelten in geregelte Migration, und keineswegs deren Verhinderung oder gar strafrechtliche Verfolgung ist. Obwohl in der Präambel betont wird, in dem Pakt gehe es nicht um die Haltung „Flüchtlingen” gegenüber, es würden ausschließlich Verpflichtungen zur Migration eingegangen, werden die beiden Kategorien trotzdem vermischt. Naturkatastrophen oder andere Katastrophen sollen nicht nur zu Flucht, sondern auch zu regulärer Migration berechtigen. Besonders gefährlich für die Zielländer wird es, wenn auch „sich langsam entwickelnde“, reale oder erfundene Naturereignisse wie die globale Erwärmung, Dürren oder Bodenerosion als Grund für das Recht auf Migration anerkannt werden müssen. Die Beweisführung über Vorhanden- oder Nichtvorhandensein dieses Migrationsgrundes liegt freilich – wie in allen anderen Fällen auch – bei den Zielländern.
Doch letztlich braucht es solcher Begründungen gar nicht. Denn das Dokument geht von der umfassend segensreichen Wirkung der Migration aus, die alle vorgesehenen Maßnahmen für noch mehr Migration zu einem Gebot scheinbarer Vernunft machen. So heißt es unter der Überschrift „Vision und Leitprinzipien“: „Während der ganzen Geschichte war Migration eine menschliche Erfahrung. Wir sehen sie als eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalen Welt an.“ Deshalb verfolgt der Pakt das Ziel, „die sichere, geregelte und planmäßige Migration zu fördern“, unabhängig davon, ob sie illegal erfolgt ist oder nicht. Und wenn jemand doch nicht von den vielen Vorteilen der Migration überzeugt worden sein sollte, folgt die Berufung auf die Menschenrechte: …wir (haben) die alles überragende Verantwortung, die Menschenrechte aller Migranten, unabhängig von ihrem Migrantenstatus, zu respektieren, zu schützen und zu verwirklichen …“, heißt es weiter unter dem Stichwort „Gemeinsame Verantwortung“.
Wenn die Migration – auf welchem Wege auch immer – erfolgt ist, beginnen die Verpflichtungen der Zielländer: „Wir müssen die Migranten befähigen, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge hervorheben, ihr Inklusion und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaften stärken. Wir müssen größere Berechenbarkeit und Gewissheiten für die Staaten, Gemeinschaften und Migranten schaffen. Um dies zu erreichen, müssen wir die sichere, geregelte und planmäßige Migration liefern und sicherstellen – zum Wohle aller.“
Verpflichtungen an den Parlamenten vorbei
Über dieses für die westlichen Sozialstaaten so gefährliche Abkommen haben sich die Mitgliedsländer der UN bereits am 14. Juli weitestgehend praktisch ohne Öffentlichkeit geeinigt. Von 193 Mitgliedern haben sie 192 gebilligt, die Vereinigten Staaten haben sich aus den Verhandlungen darüber zurückgezogen, weil die Verpflichtungen die nationale Sicherheit gefährdeten, und inzwischen haben Ungarn und Australien ihre Zustimmungen zurückgezogen, Dänemark und Österreich haben sich vorläufig distanziert. Die Unterzeichnung in Marokko durch fast alle UN-Mitglieder wird trotzdem nur noch eine Formsache sein. Und es wird kommen wie immer: Jene Länder, die wie Saudi-Arabien oder Südafrika tatsächlich etwas für ihre vielen schlecht behandelten Migrantenarbeiter tun müssten, werden unterzeichnen und nichts tun. Die westlichen Rechts- und Sozialstaaten dagegen werden den meisten zerstörerischen Vorschriften folgen. Aber warum stimmen so gut wie alle Länder dieser Welt diesem wahnwitzigen Dokument zu? Die Interessen der afrikanischen und südasiatischen Länder als „Ursprungsländer“ sind offenkundig. Aber Länder wie Russland, China oder Japan? Ihnen und etlichen anderen Ländern kann die Selbstzerstörung des Westens nur recht sein. Und es gibt auch so etwas wie eine Dynamik von Mehrheiten, zumal wenn sie im Gewande der guten Tat daherkommt. Das kann womöglich die Zustimmung von Ländern wie Australien oder der Schweiz erklären, die zur Zeit gewiss nicht daran denken, die Zielsetzungen des Paktes in die Tat umzusetzen. Doch dieses wohlfeile Herdenverhalten bleibt für kein Land folgenlos. Es wird in jedem Land die Befürworter der Aufgabe der nationalstaatlichen Souveränitätsrechte stärken und die innenpolitischen Auseinandersetzungen darüber anheizen.
Nun wird von interessierter Seite (zum Beispiel von der Correctiv-Website) behauptet, das Dokument des Globalen Paktes sei juristisch nicht bindend, und deshalb könne man es ruhig unterzeichnen und wegen der Verwirklichung brauche man sich keine Sorgen zu machen. Tatsächlich wird im Dokument zweimal erwähnt, dass der Globale Pakt nicht gesetzlich bindend sei. Doch das sollte niemanden beruhigen. Denn ist das Dokument erst einmal unterzeichnet, es steht jedem Land frei, die darin enthaltenen Verpflichtungen gesetzlich zu verankern, wenn sich dafür eine Mehrheit im Parlament finden sollte. Die andere Vorgehensweise am Parlament vorbei ist viel einfacher und wird vermutlich der Weg sein, den westeuropäische Länder gehen werden: Die Europäische Union hat bereits Zustimmung signalisiert, also können die Verpflichtungen des Paktes in das EU-Recht ohne lästige nationale Abstimmungen übernommen und dann in den Mitgliedsländern einfach durch die Übernahme der wichtigen Bestimmungen des EU-Rechts in Gesetze gegossen werden, ohne die nationalen Parlamente – und damit die Öffentlichkeit – überhaupt einschalten zu müssen. Die Entscheidungen des Gerichtshofes der EU werden damit feststehen.
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