Im Art 5 des Grundgesetzes steht der Satz: Eine Zensur findet nicht statt. Das ist auch weitgehend richtig. Es gibt keine staatliche Zensurbehörde. Dafür aber private Vereine wie die Neuen deutschen Medienmacher, die von staatlichen Institutionen gefördert werden. Wofür? Dass sie Alternativen zum Art 5 des Grundgesetzes erarbeiten. / mehr
über Henryk M. Broder: Neue deutsche Sprachpolizei — Christen in Verantwortung